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Leihfrist / Verlängerung

 Wie lange kann ich Medien ausleihen?

Die Leihfrist beträgt 4 Wochen, für Bestseller-Filme 2 Wochen.

 

Wie kann ich meine Leihfristen verlängern?

Die Leihfristen können Sie während unserer Öffnungszeiten vor Ort in der Stadtbücherei oder telefonisch verlängern.
Außerhalb der Öffnungszeiten können Sie per E-Mail, Post oder über Ihr Onlinekonto die Leihfristen verlängern. Ist Ihre Leihfrist bereits länger als 7 Tage abgelaufen, ist eine Verlängerung über Ihr Onlinekonto nicht mehr möglich. Wenden Sie sich in solchen Fällen gerne an uns.

 

Wie oft kann ich die Leihfrist verlängern?

Die Leihfrist kann bis zu 2x verlängert werden.
Ausgenommen von Fristverlängerungen sind: Filme, Musik-CDs, Zeitschriften, Tonies, Tonieboxen, eBook-Reader und Saisonmedien (z.B. Weihnachtsmedien, Ostermedien). Wenn Medien vorbestellt sind, ist ebenfalls keine Fristverlängerung mehr möglich.

 

Werde ich vor Ablauf der Leihfrist an die Rückgabe erinnert?

Wenn Sie Ihre E-Mail-Adresse bei uns hinterlegt haben, schicken wir Ihnen spätestens einen Tag vor Ablauf der Leihfrist eine Erinnerungsmail zu.  
Achtung: Entscheidend für die rechtzeitige Rückgabe der entliehenen Medien ist das Rückgabedatum auf Ihrem Ausleihbeleg oder die Angabe im Onlinekonto. Sollten Sie aus technischen Gründen keine Erinnerungsmail erhalten haben, können Versäumnisgebühren trotzdem anfallen.

 

Haben Sie weitere Fragen?

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